- ANWENDUNGSZWECK UND -BEREICH
Dieses Dokument definiert die von der Geschäftsleitung der ECSA Group in Bezug auf das Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagementsystem festgelegte Unternehmenspolitik.
Die Geschäftsleitung stellt sicher, dass die Politik und die Ziele des Managementsystems festgelegt und mit der Unternehmensstrategie und dem Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist, vereinbar sind, und sorgt dafür, dass sie innerhalb der Organisation vermittelt, verstanden und angewendet werden.
Alle Dokumente des Managementsystems (dokumentierte Informationen), die zum Dienst gehören oder sich auf den Dienst auswirken können, müssen der in diesem Dokument dargelegten Politik entsprechen.
Die Managementsystempolitik gilt für alle Ebenen des Unternehmens; die Umsetzung ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verpflichtend.
Die Politik des Qualitätsmanagementsystems gilt für alle Aktivitäten der ECSA Group und insbesondere auf die in den folgenden Anwendungsbereich fallende Tätigkeit:
- Vertrieb und Handel von Rohstoffen, Mineralölprodukten und Wartungsprodukten.
- MANAGEMENTSYSTEMPOLITIK
Die Strategie der Geschäftsleitung in Bezug auf das Integrierte System zeichnet sich durch Folgendes aus:
- Das Ziel, in allen Geschäftsprozessen professionell zu sein und dem Kunden die Wahrnehmung einer hohen Qualität der Produkte und Dienstleistungen zu bieten, eine dauerhafte Partnerschaft zu schaffen und nach Spitzenleistungen zu streben.
- Eine Kultur, die darauf ausgerichtet ist, die ständige Verbesserung bei der Suche nach Produkten für den Kunden, Dienstleistungen und allen Aktivitäten zu fördern.
- Die Verpflichtung des Unternehmens, Waren zu verwalten, Qualität zu produzieren und dabei die Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu respektieren und sicherzustellen, dass diese konsultiert werden und an der Aufrechterhaltung und Verbesserung des Managementsystems mitwirken
- Das Ziel, die Anforderungen der Kunden zu erfüllen, ist die Grundlage für unsere Tätigkeit und basiert auf einer engen Zusammenarbeit mit den Lieferanten.
Das Unternehmen hat sich insbesondere dazu verpflichtet, seine Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung zu verwalten, und dies nicht nur im Hinblick auf die Qualität, sondern auch in Bezug auf den Schutz der Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten.
Die Geschäftsleitung ist sich bewusst, dass nur durch Vorbeugung und Kontrolle ein besserer Umweltschutz erreicht werden kann und fördert mit Engagement und Kontinuität das, was notwendig ist, um:
- eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltverträglichkeit sicherzustellen und Umweltverschmutzungen zu vermeiden;
- die kontinuierliche Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen zu gewährleisten und deren fristgerechte Umsetzung regelmäßig zu überprüfen;
- mögliche Verschmutzungsquellen unter Kontrolle zu halten;
- Managementsysteme und -verfahren einzusetzen, die den Anforderungen der Norm UNI EN ISO 14001 entsprechen, um nicht nur Schäden oder Gefahren für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung, sondern auch Umweltschäden für Flora, Fauna und das Ökosystem im Allgemeinen zu verhindern und/oder zu vermeiden;
- die Sammlung und Entsorgung von Abfällen verantwortungsvoll zu handhaben;
- die Auswirkungen von Emissionen in die Atmosphäre unter Kontrolle zu halten und zu minimieren;
- die Nutzung von Ressourcen und Energie unter besonderer Berücksichtigung des Energieverbrauchs zu optimieren;
- die verschiedenen Ebenen der Organisationsstruktur angemessen in die Umsetzung der strategischen Grundsätze und Verbesserungsprogramme des Unternehmens einzubeziehen;
- alles Notwendige bereitzustellen, was zur Bewältigung von Umweltkatastrophen erforderlich ist, und die daraus resultierenden Auswirkungen einzudämmen;
- alle Personen, die für das Unternehmen arbeiten, für die Bedeutung der Einhaltung von Gesetzen und des Umweltschutzes zu sensibilisieren;
- diese Umweltrichtlinie allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zukommen zu lassen und sie für alle Interessierten bereitzuhalten.
ECSA besitzt die FAMI-QS-Zertifizierung
In dieser Hinsicht verpflichtet sich die Geschäftsführung der ECSA zu Folgendem:
- Die Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinie für Futter/Lebeensmittelzusatzstoffen und die Ziele für das Qualitäts- und Sicherheitssystem werden festgelegt und es wird sichergestellt, dass diese mit der strategischen Ausrichtung und dem Umfeld von ECSA vereinbar sind;
- Für das Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystem für Futter/Lebeensmittelzusatzstoffen werden die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt;
- Das Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystem für Futter/Lebeensmittelzusatzstoffen wird die erwarteten Ergebnisse erzielen;
- Die Richtlinie und die Ziele für die Qualität und Sicherheit der Futter/Lebeensmittelzusatzstoffen sind direkt und spezifisch auf die unterstützenden Personen ausgerichtet, damit sie zur Wirksamkeit des Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystems für Futter/Lebeensmittelzusatzstoffen beitragen;
- Die kontinuierliche Verbesserung wird durch die Richtlinie für Qualität und Sicherheit der Futter/Lebeensmittelzusatzstoffen gefördert;
- Die Richtlinie für Qualität und Sicherheit der Futter/Lebeensmittelzusatzstoffen und die Festlegung von Zielvorgaben für andere relevante Managementrollen sind dazu geeignet, die Führung jeder Rolle entsprechend der Anwendungsverfahren in ihrem Verantwortungsbereich zu demonstrieren;
- Die Richtlinie für Qualität und Sicherheit der Futter/Lebeensmittelzusatzstoffen muss von allen internen und externen Parteien, die an ihrer Funktionsweise beteiligt sind, kommuniziert, verstanden und umgesetzt werden.
- Die Verpflichtung zur Einhaltung der Branchenvorschriften, der HACCP-Risikobewertung, der VACCP-Betrugsanfälligkeitsbewertung und der TACCP-Terrorismusbedrohungsbewertung wird gewährleistet.
Die Geschäftsleitung setzt sich dafür ein, dass dieses Dokument in Inhalt und Zweck verstanden und von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen umgesetzt und unterstützt wird.
Die Geschäftsleitung verpflichtet sich außerdem, dieses Dokument jährlich zu überprüfen den Inhalt je nach Bedarf zu bestätigen und/oder auf den neuesten Stand zu bringen.
Ort und Datum:
Balerna, den 30.05.2024 Die Geschäftsleitung